Erneute Niederlage für die Polizei vor dem Oberverwaltungsgericht – Nazi-Aufmarsch darf stattfinden
Am gestrigen Mittwoch (25.03.2015) teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) für NRW in einer Pressemitteilung mit, dass die eingelegten Beschwerden des Dortmunder Polizeipräsidenten zurückgewiesen wurden.
Der Begründung ist zu entnehmen, dass Polizeipräsident Gregor Lange „keine ausreichenden Tatsachen benannt [hat], welche die Demonstrationsverbote rechtfertigten“. Das Oberverwaltungsgericht folgt damit den Ausführungen des Verwaltungsgerichtes. „Dieses Urteil und die voran gegangene Begründung des Polizeipräsidenten sind eine absolute Farce.“ so BlockaDO-Sprecher Lennart Zumholte. „Die Absicht der Demonstration der Nazis ist es, den 10 Gedenktag an Thomas Schulz in einen, in Perversion nicht zu überbietenden, ‚Feiertag‘ umzuwandeln.“ „Das werden wir nicht unkommentiert stehen lassen, und werden alles dafür tun, dass dieser Tag nicht von den Tätern in Beschlag genommen werden kann.“ (mehr …)


