• Am Freitag – „Mahnwache“ vor dem Real in Dortmund-Eving

    Für den kommenden Freitag, 12. August ab 19 Uhr, haben Dortmunder Nazis wieder einmal eine „Mahnwache“ vor dem Real in Dortmund-Eving (U-Bahn-Haltestelle Zeche-Minister-Stein) angemeldet. Gegenprotest ist bereits angemeldet, diesem schließen wir uns an und laden euch dazu ein!

    Am 23. August – Vier Jahre NWDO-Verbot

    Vor vier Jahren, am 23. August 2012, wurde der „Nationale Widerstand Dortmund“ (NWDO) gemeinsam mit den Nazi-Kameradschaften aus Hamm und Aachen verboten. Auch in diesem Jahr wollen Dortmunder Nazis am 23. August um 19 Uhr gegen dieses Verbot demonstrieren. Sie haben hierzu eine Kundgebung an den Katharinentreppen (gegenüber dem Hauptbahnhof) angemeldet. Das BlockaDO-Bündnis hat in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich gegen diese „Erinnerungs-Kultur“ demonstriert. Auch in diesem Jahr planen wir kreativen Gegenprotest.

  • Am Huckarder Marktplatz wird gerade eine neue Kundgebung angemeldet.

    Die bisherige Polizeitaktik #notddz-Demonstrationen aus Huckarde herauszuhalten kann nicht weiter verfolgt werden.
    Den etwa 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern des BlockaDO-Protestzuges sowie den insgesamt 2.500 Demonstrantinnen und Demonstranten muss endlich ein Gegenprotest in Sicht- und Hörweite ermöglicht werden! Alle Polizeikessel müssen sofort aufgehoben werden. Wer das Versammlungsrecht weiterhin ausschließlich für Nazis durchsetzt, muss sich nicht wundern wenn der Gegenprotest immer massiver ausfällt.

    Auch die einseitige und kompensationslose Beschlagnahme von ÖPNV-Mitteln für die Nazis durch die Polizei bleibt völlig unverständlich und erweckt den Eindruck das die Polizei Partei für die Nazis ergreift. Im Zweifel setzt die Polizei alle Hebel in Bewegung um das Versammlungsrecht der Nazis durchzusetzen. Das gleichrangige Versammlungsrecht der Antifaschistinnen und Antifaschisten wir dagegen weiterhin mit Füßen getreten. (mehr …)

  • An der Stadtbahnhaltestelle Huckarder Abzweig gibt es eine angemeldete, genehmigte Kundgebung!

    Teilnehmer dieser Kundgebung müssen selbstverständlich dorthin gelassen werden. Denn auch der Weg zu einer Angemeldeten Kundgebung steht unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG.

    Besteht auf Euer Recht!