Der zehnte Jahrestag des NWDO-Verbotes rückt näher. BlockaDo ruft am Dienstag, 23.8. zu einer Kundgebung auf dem Platz der Deutschen Einheit/vor dem Fußballmuseum auf! Weitere Infos folgen.
Am 23. August 2012 verbot der damalige Innenminister NRWs drei Nazi-Kameradschaften in Aachen, Hamm und Dortmund. In Dortmund betraf es den sogenannten „Nationale Widerstand Dortmund“ (NWDO), der mit zahlreichen Straftaten auffällig war.
Am Sonntag, 1. Mai 2022 werden Nazis durch Dortmund-Mitte laufen. Ab 12 Uhr ist ab Hauptbahnhof/Nordausgang der Aufmarsch der Nazis angekündigt. Diese mobilisieren seit Wochen für ihre Demo. Es ist damit zu rechnen, dass auch Nazis aus anderen Ländern mitlaufen. Die Rechten instrumentalisieren damit den 1. Mai als ihren Tag.
Die Polizei wird im Aufmarschgebiet sicherlich Absperrungen vornehmen und versuchen, den Nazis eine Demonstration möglichst ohne Störung durch Protest und Widerspruch zu ermöglichen.
Infos zur Route des Naziaufmarsches durch Dortmund Mitte/West hat der Nordstadtblogger veröffentlicht –hier lesen
Gegen den Naziaufmarsch sind verschiedene Proteste angemeldet. Haltet euch in den sozialen Medien auf dem Laufenden, z. B. BlockaDo-Twitter #NoNazisDO #do0105
Hier gibt’s angemeldete Versammlungen gegen den Naziaufmarsch:
Wilhelmstraße/Josefstraße, nahe Möllerstraße (BlockaDo, ab ca. 11.30)
Steinwache/Steinstraße (Grüne Jugend, ab 12.00)
Hoher Wall/Ecke Rheinische Straße (Bündnis gegen Rechts, ab 12.00)
Neuer Graben/Ecke Lindemannstraße (ab 11.00)
Zeigen wir alle „Flagge“
Zeigen wir, dass Nazis keinesfalls toleriert werden: Banner, Plakate, Straßenkreide …, lautstark, entschlossen, solidarisch. Zeigen wir den Nazis, dass wir eine vielfältige Gemeinschaft sind und es keinen Platz für Faschisten gibt.
Gegen Nazis und für ein schönes Leben – 1. Mai nazifrei
Das neue Versammlungsgesetz verbietet „das Stören“ …
….von genehmigten Versammlungen – also z.B. von Naziaufmärschen. Das ist zwar nicht nett, hält unseren Protest aber nicht auf.
Das neue Versammlungsgesetz NRW ist restriktiv. Die Einzelheiten dazu könnt ihr im Gesetzestext nachlesen – das schreckt ganz schön ab! Genau das ist die Absicht, aber: Das Grundrecht, friedliche Versammlungen durchzuführen, lassen wir uns nicht nehmen.
Gegenprotest ist ein demokratisches Recht, bei Naziaufmärschen sogar Pflicht. Wir wollen hier das Versammlungsgesetz nicht juristisch beleuchten, wir stellen nur fest: Das neue Versammlungsgesetz wird nicht verhindern, dass wir uns entschlossen gegen jeden Naziaufmarsch laut und kreativ aufstellen. Ob am 1.Mai oder an jedem anderen Tag: Nazis überlassen wir niemals unwidersprochen die Straßen.
Wer sich tiefer mit dem Versammlungsgesetz NRW beschäftigen möchte, findet die vollständige Fassunghier Für alle anderen haben wir untenstehend das sogenannte „Störungsverbot“ kurz zusammengefasst.
Watt is stören?
* Das neue Versammlungsgesetzt stellt jegliche Störung einer angemeldeten Versammlung unter Strafe (kann auch ne Ordnungswidrigkeit sein, aber niemand weiß wann).
* Konkret heißt es, es sei verboten eine Versammlung mit dem Ziel zu „Stören diese zu verhindern oder zu vereiteln“ – wie man eine Versammlung stören kann ohne zumindest das Ziel zu haben diese zu behindern, lässt das Gesetz offen.
* „Nicht auf Behinderung zielende kommunikative Gegenproteste unterfallen nicht dem Störungsverbot.“. – Aber stellt ein Gegenprotest, der in Hörweite „kommunikativ“ seinen Unmut kundtut, nicht auch schon eine Störung dar?