Erneute Niederlage für die Polizei vor dem Oberverwaltungsgericht – Nazi-Aufmarsch darf stattfinden
Am gestrigen Mittwoch (25.03.2015) teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) für NRW in einer Pressemitteilung mit, dass die eingelegten Beschwerden des Dortmunder Polizeipräsidenten zurückgewiesen wurden.
Der Begründung ist zu entnehmen, dass Polizeipräsident Gregor Lange „keine ausreichenden Tatsachen benannt [hat], welche die Demonstrationsverbote rechtfertigten“. Das Oberverwaltungsgericht folgt damit den Ausführungen des Verwaltungsgerichtes. „Dieses Urteil und die voran gegangene Begründung des Polizeipräsidenten sind eine absolute Farce.“ so BlockaDO-Sprecher Lennart Zumholte. „Die Absicht der Demonstration der Nazis ist es, den 10 Gedenktag an Thomas Schulz in einen, in Perversion nicht zu überbietenden, ‚Feiertag‘ umzuwandeln.“ „Das werden wir nicht unkommentiert stehen lassen, und werden alles dafür tun, dass dieser Tag nicht von den Tätern in Beschlag genommen werden kann.“
In einem Schreiben an die Anwohner in Huckarde kündigt die Polizei an, dass es „bereits ab dem frühen Vormittag“ zu „Beeinträchtigungen im Personen- und Fahrzeugverkehr (einschließlich des öffentlichen Nahverkehrs) kommen“ kann. Auch Gegendemonstranten dürfen also mit Personenkontrollen rechnen. „Welche Erkenntnisse die Polizei damit gewinnen will, ist unklar.“ kommentiert BlockaDo-Sprecherin Iris Bernert-Leushacke. Inwieweit die Dortmunder Polizei damit den „Protest gegen Rechtsextremismus“ unterstützt, bleibt dem Bündnis BlockaDO jedoch bisher verborgen.
Alle Antifaschistinnen und Antifaschisten sind dazu aufgerufen, sich um 10:30 Uhr bei der BlockaDO-Kundgebung an der Kampstraße einzufinden.
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