Das neue Versammlungsgesetz verbietet „das Stören“ …
….von genehmigten Versammlungen – also z.B. von Naziaufmärschen. Das ist zwar nicht nett, hält unseren Protest aber nicht auf.
Das neue Versammlungsgesetz NRW ist restriktiv. Die Einzelheiten dazu könnt ihr im Gesetzestext nachlesen – das schreckt ganz schön ab! Genau das ist die Absicht, aber: Das Grundrecht, friedliche Versammlungen durchzuführen, lassen wir uns nicht nehmen.
Gegenprotest ist ein demokratisches Recht, bei Naziaufmärschen sogar Pflicht. Wir wollen hier das Versammlungsgesetz nicht juristisch beleuchten, wir stellen nur fest: Das neue Versammlungsgesetz wird nicht verhindern, dass wir uns entschlossen gegen jeden Naziaufmarsch laut und kreativ aufstellen. Ob am 1.Mai oder an jedem anderen Tag: Nazis überlassen wir niemals unwidersprochen die Straßen.
Wer sich tiefer mit dem Versammlungsgesetz NRW beschäftigen möchte, findet die vollständige Fassung hier
Für alle anderen haben wir untenstehend das sogenannte „Störungsverbot“ kurz zusammengefasst.
Watt is stören?
* Das neue Versammlungsgesetzt stellt jegliche Störung einer angemeldeten Versammlung unter Strafe (kann auch ne Ordnungswidrigkeit sein, aber niemand weiß wann).
* Konkret heißt es, es sei verboten eine Versammlung mit dem Ziel zu „Stören diese zu verhindern oder zu vereiteln“ – wie man eine Versammlung stören kann ohne zumindest das Ziel zu haben diese zu behindern, lässt das Gesetz offen.
* „Nicht auf Behinderung zielende kommunikative Gegenproteste unterfallen nicht dem Störungsverbot.“. – Aber stellt ein Gegenprotest, der in Hörweite „kommunikativ“ seinen Unmut kundtut, nicht auch schon eine Störung dar?