An der Stadtbahnhaltestelle Huckarder Abzweig gibt es eine angemeldete, genehmigte Kundgebung!
Teilnehmer dieser Kundgebung müssen selbstverständlich dorthin gelassen werden. Denn auch der Weg zu einer Angemeldeten Kundgebung steht unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG.
Besteht auf Euer Recht!