Brief an Polizeipräsident Lange

Szene aus Mein Einsatzleiter - drei Menschen sitzen am Tisch und reden.

„Man wird uns nicht mit echten Polizisten verwechseln. Wir machen nichts Rechtswidriges.“

Frank Laubenburg, Mitinitiator von „Mein Einsatzleiter“ und Anmelder vieler Demonstrationen, hat den #NOtddz in einem offenen Brief an den Dortmunder Polizeipräsidenten Lange zum Thema gemacht und eine Anfrage formuliert. Lest selbst. :)

Offener Brief

Herrn Polizeipräsidenten
Gregor Lange
Polizeipräsidium Dortmund

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident,

seit einigen Monaten treten wir mit unserem Theaterstück „Mein Einsatzleiter“ in NRW auf. Einen Großteil der Texte zu diesem Stück haben Beamte der nordrhein-westfälischen Polizei beigetragen. Die entsprechenden Zitate werden bei unseren Auftritten immer wieder begeistert aufgenommen.

Nun wird es am 4. Juni 2016 in Dortmund einen neonazistischen Aufmarsch geben, der von Ihrer Behörde nicht untersagt wurde.

Unser Ensemble möchte sich an den Gegenprotesten beteiligen und an diesem Tag an unterschiedlichen Orten, an denen sich antifaschistische Demonstrationen befinden, Szenen und Dialoge aus „Mein Einsatzleiter“ spielen. Wir gehen sogar davon aus, dass eingesetzte BeamtInnen uns vor Ort neue Textfragemente liefern werden und wir dadurch spontane Ergänzungen unseres Stücks werden vornehmen können.

Ein Teil unserer DarstellerInnen tritt aus nachvollziehbaren Gründen in Polizeiuniformen auf. Es handelt sich dabei um moosgrün-beige Original-Uniformen aus den 1970er Jahren, die mittlerweile selbst im nordrhein-westfälischen Hengasch nicht mehr getragen werden.

Eine der Uniformen ist mit dem baden-württtenbergischen Landeswappen versehen. Sie ist auch – offenbar sehr vorausschauend – etwas grüner als die andere Uniform, auf der sich das NRW-Wappen befindet. Zudem haben wir neben den beiden Uniformen noch ein beiges NRW-Polizeihemd. Eine unserer Darstellerinnen hat ein Phantasiekostüm mit der Aufschrift „Polizei“.

Wir möchten sehr gerne am 4. Juni 2016 in diesen Kostümen auftreten. Wir denken, dass man uns nicht mit echten Polizisten verwechseln kann. Wir werden keine rechtswidrigen Handlungen vornehmen, auch keine strafrechtlichen. Hoheitliche Akte sind uns ohnehin fremd, die wird es von uns also auch nicht geben.

Nun gibt es ja aber diesen §132a im Strafgesetzbuch. „Unbefugt“ dürfen wir die Uniformen demnach nicht tragen. Können Sie uns befugen? Welche Möglichkeiten gibt es für uns, mit unserem Programm im Rahmen der Proteste gegen Neonazis in Dortmund aufzutreten?

Die Kunst ist ja frei, heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes. Aber in §132a des StGB heißt es dann, dass Uniformen eingezogen werden können, wenn sie unbefugt getragen werden.

Wir haben nun die Sorge, dass wir uns frei machen müssen, wenn wir die Uniformen tragen, aber dann wären wir ja auch frei von der Kunst. Und ganz freigemacht würden wir dann vielleicht auch noch ein öffentliches Ärgernis erregen. Das möchten wir zwar auf künstlerischem Wege, aber eben in Uniform.

Wie verbleiben wir? Senden Sie uns eine Ausnahmegenehmigung? Oder ein Antragsformular zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung?

Freundliche Grüße!

Die Einsatzleiter

Alle Infos zum 04.06. gibt es bei http://www.blockado.info/

Quellen:

Der Brief von Frank Laubenburg im Original auf Facebook und der Twitteraccount von „Mein Einsatzleiter“: @Einsatzleiter1

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